Konditionen
Kennen Sie schon das neue Pflegestärkungsgesetz I vom 01. Januar 2015?
(Pflegestärkungsgesetz II ab 01. Januar 2017)
Seit dem 01.01.2015 werden die zusätzlichen Betreuungsleistungen um die Möglichkeit ergänzt, Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Pflegebedürftige mit oder ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz haben nun
seit dem 01.01.2017 einen Anspruch über monatlich 125 Euro, also 1500 Euro/Jahr.
Sie erhalten allerdings nicht das Geld, sondern die Unterstützung. Im Jahr sind dies bis zu 48 Std. bzw. monatlich 4 Std.
Für welche Leistungen das Geld eingesetzt werden kann, regeln Pflegekassen und Bundesländer.
www.pflegestaerkungsgesetz.de
Macht die pflegende Person Urlaub oder ist krank, können Sie für die Verhinderungspflege bis 1.612 Euro pro Jahr von der Pflegekasse für die Kosten der Ersatzpflege beanspruchen. Wird Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, erhöht sich der Betrag sogar auf 2.418 Euro/Jahr. Diese sowie die mtl. 125 Euro Entlastungsleistung nach §45SGBXI rechne ich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Auch für diese Unterstützung erhalten Sie die Leistung, nicht das Geld. Dies sind bis 77,25 Std./Jahr bzw. mtl. 6,5 Std. Hilfe für Sie.
Für Sie als Pflegebedürftigen ist also die Entlastungsleistung und die Verhinderungspflege kostenlos.
Die Verhinderungspflege und die Entlastungsleistung ergeben also insgesamt pro Jahr 125 Std. bzw. monatl. 10,5 Std
kostenlose Unterstützung für Sie, sofern Sie mindestens Pflegegrad 2 haben.
Sie werden finanziell und zeitlich entlastet.
Und sollte dies nicht reichen, haben Sie noch zusätzlich folgende Möglichkeit:
Zusätzlich kann bis zu 40% von der Sachleistung für Unterstützung im Alltag
als Kombinationsleistung genutzt werden, sofern bei Ihnen kein Pflegedienst kommt.
Dies ist möglich ab Pflegegrad 2 und ermöglicht Ihnen, zusätzlich Betreuungsstunden zu erhalten.
Sie bestimmen, wieviel Leistung Sie möchten, und nur ein geringer Teil wird von dem Pflegegeld abgezogen.
Ein Beispiel: Sie haben Pflegegrad 3 und Ihr Pflegegeld beträgt 545 Euro.
Wenn Sie meine Betreuungsdienste z.B. 11,5 Std/Mo. in Anspruch nehmen, erhalten Sie immer noch 401,30 € Pflegegeld.
Zur Berechnungshilfe gibt es ein Berechnungsprogramm: www.pflegegeldrechner.com
Meine Dienstleistung ist selbständig freiberuflich
Leistungsbegleichung
Honorar (Preise sind unverbindlich und dienen nur der Orientierung)
Bezahlung